Räum- und Streudienst im Winter

  • Nach Schneefall kurzfristige Räumung der Außenanlage in erforderlichem Umfang
  • Nach Schneefall kurzfristige Räumung der öffentlichen Gehwege, soweit öffentliche Räumung nicht gegeben ist
  • Besorgung und Lagerung des Streugutes, wobei das Streumaterial gesondert zu berechnen ist
  • Streuen der Verkehrsflächen mit geeigneten Mitteln zur Vermeidung von Schnee- oder Eisglätte
  • Entfernen des Streugutes im Frühjahr, das während der Wintermonate liegen bleiben muss, um Unfälle zu vermeiden, sowie bei Bedarf